Da Christoph Wilibald Heinrich von Houwald (1706–1741) noch keine Söhne geboren waren, wurden die Lehensanwartschaften für die Güter in Ostpreußen und die Herrschaft Straupitz dem Obersten Friedrich Ludwig Graf zu Dohna (1697–1749), bzw. dem Grafen Heinrich von Brühl (1700–1763) erteilt.
König August II. von Sachsen gab am 11. August 1731 die Approbation (Genehmigung) und das Versicherungsdekret über die Herrschaft Straupitz. Es wurde angeordnet, dass ohne Brühls Zusage die Herrschaft nicht mit Schulden belegt, keinerlei Holzungen vorgenommen oder sonst zu seinem Nachteil gehandelt werden dürfe!
1732 beschwert sich Brühl dann, dass Christoph Wilibald Heinrich von Houwald eine große Menge Erlen und Fichtenholz geschlagen habe. Auf angeforderten Bericht sucht Houwald dies teils zu entschuldigen, teils bestreitet er es. Brühl bemüht sich, die „ruinierung“ durch Zeugen zu belegen, Houwald bestreitet deren Unbefangenheit und behauptet, ihm könne die pflegliche Nutzung nicht verwehrt werden, er verkaufe nur altes, überstandenes Holz und sei bestrebt, „die größtenteils mit alten rinnschellichten Fichten und überstandenen alten Erlenholze angefüllte Heyden und Pusche nach und nach durch ablegung benötigter neue gehege in beßeren Stände“ zu setzen, worüber sich Brühl nur freuen könne.
Dr. Kühn, Brühls Zeuge, habe ihn beschuldigt „unter der Gegend bey der Weltnitz zwischen der Schmögroischen und Fehroschen Straße ein groß Stück Heyde an einen gewissen Grobla verkauft und dadurch auch den Wildstand verdorben“ zu haben. Dies sei unwahr, „denn es ist die sogenandte Weltnitz ein Wald ohnweit Byhleguhre gelegen, worinnen nicht nur das schönste Bauholz stehet, sondern auch mein bester Wildbestand ist. Diesen Wald halte ich wegen der der Jagden so werth, daß mich nicht einmahl meine Jäger eher darin schießen dürffen, als bis ich ihm ein solches heiße, und was man an Wildpret benöthiget… Ich habe auch ein absonderl. Jagdt Hauß dahin bauen laßen, und schone die Weltnitz mehr als einen Garten dahero mir denn nimmermehr im Sinne gekommen, daß ich ein Stück davon zum Acker an jemanden hätte verkauffen wollen, noch weniger aber ist es an dem, daß ich Grobla in selbiger Gegend würkl. was sollte verschaffet haben.“
Möglicherweise sei Kühn zu Ohren gekommen, dass vor 6 bis 8 Jahren an den Byhleguhrischen Äckern einige ledige Flecken auf denen 50 und mehr Jahren mag altes Holz gestanden haben, von ihm aber schon ledig übernommen, von den Bauern mehr und mehr abgepflügt wurde und schließlich auch Grobla bebeten worden, ihnen die die Flecken gegen jährlichen Ackerzins zu überlassen. Dies sei auch geschehen.
Ebenso wird die Kühn`sche Behauptung, das Christoph Wilibald Heinrich im frühen Winter 1731, 120 große oder 240 kleine Cabeln Holz im Spreewalde an Holzheuer verkauft habe bestritten. Seine „Spreewald refiere“ seien mit „so vielen alten umgefallenen Erlenen lager Holtze angefüllet gewesen, daß man an einigen Orthen von das lange Lagerholtz fast nicht hat durchkommen“ können, dies hätte verkauft werden müssen.
„Wann nun die Erlen überwachsen sind, und alterthums halber hohl und vom Winde abgebrochen oder auch wohl gar gäntzlich vom Winde herunter geworffen und zusamt der Wurtzel aus der Erde gerißen worden, so wächset in solcher Gegend und aus solchen Stämmen kein junges Holtz wieder hervor“ und selbst das alte Holz, wenn es ein Jahr im Morast liegt, sei zu nichts zu gebrauchen. Wenn jedoch Erlen im Spreewald zu rechter Zeit, ehe sie hohl werden und sie noch Saft im Stamme haben, abgetrieben würden, so wüchsen aus einem solchem Stamm 8, 10 und mehr Stämme hervor.
Noch einige weitere Anschuldigungen des Grafen Brühl werden von Houwald zurückgewiesen oder erläutert, diese ständigen Querelen, welche die Wirtschaftsführung erschwerten, kosteten ihn viel Kraft und Mühen.
Mit der Geburt seiner Töchter und der Söhne waren die Anwartschaften dann vollends aufgehoben.
Das noch existente ehem. Jagdhaus in Byhleguhre geht tatsächlich auf seinen Sohn Gottlob Carl Wilibald von Houwald (1739–1799) zurück, die Idee des Vorgängerbaues ist nach ihm entstanden. Die wunderbare Weltnitz, heute Welsnitz besteht in Teilen immer noch. Durch Geldmangel bei der Abfindung seiner Geschwister musste Ernst Otto von Houwald (1844–1903) bei seiner Herrschaftsübernahme 1884 den Holzbestand einschlagen und verkaufen lassen.
Quelle: Beträge zur Familiengeschichte der Grafen, Freiherren und Herren von Houwald, Band 7.
Raband & Urspruch
Ortschronisten und Heimatforscher